Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis von 2023

Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. 

Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach.

Aus der Stromerzeugung ergeben sich diese Umweltauswirkungen

CO2-Emissionen     Radioaktive Abfälle  
Unsere Stromerzeugung 371 g/kWh   Unsere Stromerzeugung 0,0001 g/kWh
Durchschnitt Deutschland 324 g/kWh   Durchschnitt Deutschland 0,0000 g/kWh

Stand: 12.11.2024