Staatliche Umlagen & Abgaben
Abgabe/Umlage/Steuern in ct/kWh | 01.01.- 30.06.23 | 01.07. - 30.09.23 | Ab 01.10.23 | Ab 01.01.24 | Ab 01.04.24 | Ab 01.07.24 | Ab 01.01.25 |
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Gasspeicherumlage | 0,059 | 0,145 | 0,145 | 0,186 | 0,186 | 0,250 | 0,250 |
SLP Bilanzierungsumlage | 0,570 | 0,570 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
CO2-Bepreisung | 0,546 | 0,546 | 0,546 | 0,816 | 0,816 | 0,816 | 0,998 |
Konzessionsabgabe | 0,220 | 0,220 | 0,220 | 0,220 | 0,220 | 0,220 | 0,220 |
Erdgassteuer | 0,550 | 0,550 | 0,550 | 0,550 | 0,550 | 0,550 | 0,550 |
Summe (netto zzgl. 7% Umsatzst.) | 1,945 | 2,031 | 1,461 | 1,772 | |||
Summe (netto zzgl. 19% Umsatzst.) | 1,772 | 1,836 | 1,828 |
Erklärung der einzelnen Posten
Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Posten der staatlichen Umlagen und Abgaben.
Gasspeicherumlage
Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass die Gasspeicheranlagen Füllstandsvorgaben einzuhalten haben. Die Finanzierung der daraus entstehenden Kosten erfolgt mit dieser Umlage.
SLP Bilanzierungsumlage
Für den Einsatz der Regel- und Ausgleichsenergie wird die Bilanzierungsumlage erhoben.
CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz
Dieser Aufschlag deckt den Kauf der Zertifikate, die im Rahmen des nationalen Emissionshandels erworben werden, um klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Für Sondervertragskunden beträgt diese 0,03 ct/kWh. In der Grundversorgung variiert die Höhe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 0,22 und 0,40 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung [KAV]).
Erdgassteuer
Die Erdgassteuer ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
*Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform des Marktgebietsverantwortlichen im deutschen Gasmarkt www.tradinghub.eu.