Energiedienstleistungen

Ob Sie Fragen zur Wärmelieferung haben oder Sie wissen möchten, ob Ihr Haus in Sachen Energieeffizienz optimal aufgestellt ist — wir beantworten Ihre Fragen. 

Wärme

Wärmelieferung ist eine Energiedienstleistung der Energie Vorpommern GmbH. Wir versorgen unsere Kunden nicht nur mit Erdgas, sondern bieten Ihnen ergänzend dazu auch die Lieferung von Nahwärme an. Die Kosten für den Einbau und die Wartung der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wärmeerzeugungsanlage werden bei dieser Dienstleistung komplett von der Energie Vorpommern übernommen. Wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot, bei dem Sie den Umfang unserer Dienstleistungen selbst bestimmen.

Die Wärmelieferung durch die Energie Vorpommern GmbH ist vor allem für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen, von Bürokomplexen und Industriebetrieben, von Krankenhäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen ein Thema. Es bedeutet für Sie vor allem eine finanzielle und zeitliche Entlastung. Unsere Fachleute sorgen für die optimale Einstellung und die regelmäßige Instandhaltung der Heizanlage und nehmen Ihnen Modernisierungsarbeiten ab. Für den Störungsfall steht unser Bereitschaftsdienst 24 Stunden zur Verfügung.

Marktbasierte CO₂-Kosten (ab 01.01.2026)

Der CO₂-Preis nach den geltenden Regelungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) basiert auf dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Nach diesem System sind Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel liefern, verpflichtet, für diese Brennstoffe sog. Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zu erwerben. So entsteht in den Sektoren Wärme und Verkehr, die noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU ETS) erfasst sind, ein Preis für jede in Deutschland ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten für den Zertifikateerwerb werden von den Brennstoff- und Wärmelieferanten nach dem Leitbild des Gesetzgebers an die Endverbraucher als Bestandteil der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise weitergegeben.

Für den Zertifikateerwerb gelten noch bis zum 31.12.2025 die im BEHG gesetzlich geregelten Festpreise, aktuell 55 Euro, die als fester Preisbestandteil in die Kalkulation der jeweiligen Brennstoff- und Wärmepreise übernommen wurden.

Ab dem 01.01.2026 beginnt die sog. marktbasierte Versteigerungsphase. Die nEHS-Zertifikate sollen 2026 in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert werden. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne soll sich dann der Preis je nach Nachfrage am Markt bilden. Ab dem Jahr 2027 soll sich der CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels frei auf dem Markt für Emissionszertifikate bilden, indem Emissionszertifikate an die Verkäufer von Brennstoffen versteigert werden.

Bislang gibt es aber noch keine gesetzliche Umsetzung der Versteigerungsphase im BEHG bzw. in der BEHV. Wie, wo und wann ab 01.01.2026 Zertifikate auktioniert werden und sich die Zertifikatepreise zunächst im Preiskorridor am Markt entwickeln, ist daher noch unbekannt. Sicher ist nur, dass den Brennstoff- und Wärmelieferanten ab 01.01.2026 Kosten in noch unbekannter Höhe entstehen. Eine Abbildung dieser Kosten als Bestandteil des vertraglich von den Kunden zu zahlenden Brennstoff- und Wärmepreises und deren Kommunikation kann also vermutlich erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen; spätestens mit der dann nächsten turnusmäßigen Verbrauchsabrechnung werden die CO₂-Kosten – wie bisher auch schon – gesondert ausgewiesen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Energiedienstleistungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.